Installateur

Installateure und Energieausweis

Seit dem 1. Juli liefert der neue Energieausweis grundlegende Informationen über den energetischen Ist-Zustand eines Wohngebäudes und ist verpflichtend für alle Mietshäuser, die vor 1965 gebaut wurden, für später errichtete Gebäude gilt diese Regelung erst ab dem 1. Januar 2009.

Der Ausweis ermöglicht Hauseigentümern und Kauf- bzw.  Mietinteressenten, den Zustand und Wert des jeweiligen Objekts zu erkennen und natürlich - falls nötig – in Form von Modernisierungsmaßnahmen zu reagieren. Der Energieausweis zeigt bereits beim Kauf, Bau oder Vermietung die jeweilige Energieeffizienz an und wird so zum. Gütesiegel für Qualität. Mieter und Pächter haben außerdem das Recht auf Einsicht des Energieausweises, z.B. vor einem Vertragsabschluss. Vermieter, Eigentümer und Bauherren können außerdem von zinsgünstigen Krediten profitieren, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in unterschiedlichen Programmen vergibt. Wichtig ist, dass der Energieausweis auf keinen Fall als Rechtsanspruch auf Modernisierungsmaßnahmen gilt und bei bereits bestehenden Mietverträgen nicht ausgehändigt werden muss. Einmal ausgestellt, ist er dann bis zu zehn Jahre gültig.

 

Wer kann den Energieausweis ausstellen?

Die Ausstellung des Energieausweises ist -ganz untypisch deutsch- nicht mit lästigen Behördengängen verbunden, sondern wird von qualifizierten Handwerkern und Installateuren ausgefüllt, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Dazu zählen konkret folgende Berufsgruppen: Maurer und Betonbauer, Installateur- und Heizungsbauer, Tischler, Maler und Lackierer, Dachdecker, Klempner, Glaser, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Ofen- und Lüftheizungsbauer, Kälteanlagenbauer, Metallbauer, Stuckateure, Steinmetz- und Steinbildhauer, sowie Schornsteinfeger. Des Weiteren dürfen auch Absolventen von technischen Hochschulen, Techniker oder Industriemeister, sofern Eingetragene der Handwerksrolle, den Ausweis ausstellen. Zulassungsfreie Handwerker wie Fliesen-, Platten- Mosaik- oder Estrichleger, Jalousiebauer, Parkettleger und Raumausstatter müssen nach der EnEV die Meisterprüfung abgelegt haben.

Außerdem schreibt die EnEV vor, dass sich der Bewerber einer Fortbildung des energiesparenden Bauens unterziehen muss oder aber die Fortbildungsprüfung zum Gebäudeenergieberater (HWK) absolviert hat. Ein Abschluss im jeweiligen Berufsfeld allein reicht also nicht aus.  Handwerker, die zwar alle Auflagen erfüllen, aber nicht einen der oben genannten Berufe ausführen, dürfen ebenfalls den Energieausweis ausstellen, wenn ein Abschluss als Handwerksmeister oder als staatlich anerkannter Techniker vorliegt und bis zum 25. April 2007 eine Fortbildung zum Energieberater des Handwerks absolviert wurde oder wenn diese vor dem 25. April 200 begonnen wurde und noch abgeschlossen wird.